Michael Stephan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht & Anwalt für Erbrecht

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Überblick zum Erbrecht

Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt über langjährige Berufserfahrung im Erbrecht. Er übernimmt die außergerichtliche Beratung und, soweit erforderlich, gerichtliche Vertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um das Erbrecht, insbesondere zu Erbschaft, Erben, Erbe, Enterbung, Erbschaftssteuer, Pflichtteil, Erbschein, Erbvertrag, Testament, Testamentsvollstreckung, Stiftung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, vorweggenommene Erbfolge, Patientenverfügung.

Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt und Anwalt im Erbrecht ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament / Erbvertrag für Ehepaare, Alleinstehende, Geschiedene, Unternehmer u.a.), Nachfolgeplanung, Testamentsauslegung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und Abwicklung von Nachlassangelegenheiten, auch als Testamentsvollstrecker. Auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gestaltung und Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen bzw. deren Anpassung / Ergänzung mit erbrechtlichem Bezug ist zu erwähnen.

Auf dem Gebiet des Erbrechts kann ich Folgendes für Sie tun:

  • Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung und Vertretung bei Erstellung, Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen (Nachfolgegestaltung)
  • Beratung und Vertretung im Erbscheinverfahren (vor dem Amtsgericht/Nachlassgericht und vor dem Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren)
  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen und Vermächtnissen
  • Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen (Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Nachlassauseinandersetzung, Ausgleichsansprüche)
  • Beratung und Vertretung bezüglich vorweggenommener Erbfolge
  • Vertretung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung und Vertretung zu erbschaftssteuerrechtlichen Fragestellungen